Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.03.2011 - 6 U 125/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,59163
OLG Celle, 17.03.2011 - 6 U 125/10 (https://dejure.org/2011,59163)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.2011 - 6 U 125/10 (https://dejure.org/2011,59163)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 2011 - 6 U 125/10 (https://dejure.org/2011,59163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,59163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Bestellers gegen den Bauunternehmer auf Versetzung einer Treppe i.R.e. Nacherfüllung im Falle der Verursachung von unverhältnismäßig hohen Kosten durch die Nacherfüllung; Anspruch auf Nacherfüllung wegen unterschiedlichen Breiten der Fugen zwischen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Bestellers gegen den Bauunternehmer auf Versetzung einer Treppe i.R.e. Nacherfüllung im Falle der Verursachung von unverhältnismäßig hohen Kosten durch die Nacherfüllung; Anspruch auf Nacherfüllung wegen unterschiedlichen Breiten der Fugen zwischen ...

  • baurechtsiegen.de

    Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung bei optischen Mängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Optischer Nachteil: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmer kann Versetzung einer Treppe verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer bestimmt Art und Weise der Mängelbeseitigung! (IBR 2013, 21)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1836
  • BauR 2013, 614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten

    Dabei hat der Senat indes zu berücksichtigen, dass der Klägerin als Werkunternehmerin - im Rahmen der hier noch gegebenen Nacherfüllungsphase (unter Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts seitens der Beklagten) grundsätzlich ein Auswahlrecht der Mängelbeseitigungsmethode zusteht, d.h. ihr steht grundsätzlich (vgl. auch die vom Gesetzgeber zu § 635 Abs. 1 BGB gewählte Formulierung "... so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. ...", Hervorhebung durch den Senat ) die Entscheidungsbefugnis über die Art und Weise der Nachbesserung bzw. Nacherfüllung zu (vgl. BGH, Urteil vom 08.10.1987, VII ZR 45/87, BauR 1988, 97; OLG Celle, Urteil vom 17.03.2017, 6 U 125/10, BauR 2013, 614; Palandt-Sprau, a.a.O., § 635, Rn 4; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 163/164 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 22 U 91/14

    Aufwändige Sanierung erforderlich: Auftragnehmer muss Sanierungskonzept vorlegen!

    Er trägt das Risiko seiner Arbeit und er muss daher grundsätzlich auch allein entscheiden können, auf welche Weise er die Mängel dauerhaft beseitigen will (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2003, VII ZR 93/01, NZBau 2004, 153; zur Beweislast des Auftraggebers vgl. BGH, Urteil vom 05.05.1969, VII ZR 26/69, ZfBR 2001, 110 (Ls.) bzw. juris; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2012, I-23 U 143/11, BauR 2013, 107; OLG Celle, Urteil vom 17.03.2011, 6 U 125/10, IBR 2012, 21; OLG Celle, Urteil vom 02.06.2010, 14 U 205/03, BauR 2010, 1613; Bold, NJW 2007, 2960/2963 - Schallschutz).
  • LG Frankfurt/Main, 24.02.2016 - 20 O 359/14
    Zwar ist es grundsätzlich dem Werkunternehmer überlassen, auf welche Art und Weise er einen bestimmten Mangel beseitigen will (OLG Celle, BauR 2013, 614), allerdings muss der Mangel im Ergebnis auch beseitigt sein; auf eine unzureichende Nacherfüllung, von der absehbar ist, dass sie nicht zu einer nachhaltigen Mangelbeseitigung führt, muss der Besteller nicht hinnehmen (Werner/Pastor, 15. Aufl., Rz. 2091).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht